Veranstalter: | Marine-Regatta-Verein Peenemünde 1990 e.V. |
Segelrevier: | Spandowerhagene Wiek, Peenestrom vor Peenemünde |
Bootsklasse: | Optimist B, 420er, Far east 11, ILCA 4, ILCA 6 |
Wettkampfbestimmungen: | Die Veranstaltung wird nach den Regeln, wie sie in den Wettfahrtregeln Segeln (WR) definiert sind, durchgeführt. WR 40.1 gilt zu jedem Zeitpunkt auf dem Wasser. |
Wertung: | Gewertet wird nach dem Low-Point-System der "ISAF Wettfahrtregeln 2021-24" |
Regattatermin: | Samstag, 19.08.2023 |
Wettfahrtleiter: | Michael Groth |
Schiedsgericht: | stellen MRV Peenemünde und KRV |
Regattakurs: | Dreiecks- oder Trapezkurs nach Segelanweisung in der Spandowerhagener Wiek |
Meldeschluß: |
16.08.2023 |
Meldung: |
über manage2sail |
Startgeld: |
Einmannboote 10 €, Zweimannboote 20 € |
Preise: |
Medaillen, Sachpreise |
Liegeplätze: |
im Hafen des MRV Peenemünde |
Unterkunft : |
begrenzte Anzahl von Stellplätzen auf dem Gelände des MRV Peenemünde. Vorrang haben die Teilnehmer des in der Woche stattfindenden Segellagers; bei Meldung bitte angeben. Weitere Unterkunftsmöglichkeiten unter www.halbinsel-peenemuende.de am Haupthafen Peenemünde. |
Ablauf: |
09:30 Uhr Steuermannsbesprechung 11:00 Uhr Erster Start 15.00 Uhr letzte Startmöglichkiet ca. 18.00 Uhr Siegerehrung, anschließend Abschlussfete des Segellagers (witterungsbedingte Änderungen des Ablaufs vorbehalten) |
Verpflegung: |
Im Anschluss an die Regatta gibt´s Kaffee und Kuchen; Abendessen vom Grill - für Regattateilnehmer kostenfrei |
Ansprechpartnerin: |
Greta Weiß, Tel. 0172 7978602 |
Klasse + Segel-Nr.: __________________________________________
Name: __________________________________________
Verein: __________________________________________
Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen.
In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Einverständniserklärung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung sowie deren Betreuer eklären sich bereit, das von ihnen während der Veranstaltung Fotos gemacht werden, die bei Bedarf durch den veranstalteten Verein in den entsprechenden Medien veröffentlicht werden können.
Ist dies ausdrücklich nicht erwünscht, ist dies durch die Teilnehmerin / den Teilnehmer bei der Startmeldung zu erklären.
Ort / Datum / Unterschrift Seglerin / Segler
Ort / Datum / Unterschrift der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Teilnehmern